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Die L 518 n ist zwischen der B54
und dem Autobahnzubringer teilweise fertig gestellt. Der Rat der Stadt Werne setzt sich für den zügigen Weiterbau der Ortsumgehung L 518 n ein. Eine vorzeitige und kurzfristige Realisierung der Baumaßnahme ist nur durch eine Vorfinanzierung möglich. Um die erforderlichen Darlehen für
den Bau der Landesstraße befristet, bis zur Rückzahlung der Baukosten durch
das Land, aufnehmen zu können, müssen ausreichende Finanzmittel nachgewiesen
und bereitgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe in Werne und
den angrenzenden Kommunen werden von der Ortsumgehung profitieren. Die Ortsumgehung bedeutet · kürzere Anfahrtszeiten für Gewerbebetriebe und Arbeitnehmer · bessere Anbindung an die Autobahn A 1, auch für die Städte Lünen und Selm · Wegfall der bisherigen Teilung der Stadt durch die B 54 und Entlastung der Innenstadt vom Schwerlastverkehr · höhere Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer auf den entlaste-ten Innenstadtstraßen (Schulwege) · Steigerung der Wohn- und Lebensqualität durch Umgestaltung der jetzigen Ortsdurchfahrtstraßen; dadurch bedingt Wertsteigerung der angrenzenden Wohnimmobilien (insbesondere: Lünener / Münsterstraße, Penningrode / Ovelgönne / Selmer Landstraße). Die Entwicklung und Erweiterung des Gewerbegebietes Wahrbrink – und damit die Bereitstellung von Arbeitsplätzen – hängt ganz wesentlich vom Weiterbau der L518 n ab. Die Straße ist somit eine Investition in die Zukunft, eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der Stadt Werne schlechthin. Um für die Herausforderungen der nächsten Jahre gerüstet zu sein, müssen wir daher · den vorhandenen Betrieben das Umfeld bieten, das sie benötigen, um am Markt bestehen zu können, · geeignete Flächen bereit stellen, um neuen Betrieben eine Ansiedlung zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für weitere Arbeitsplätze zu schaffen, · die Lebensqualität in Werne steigern, um im Wettbewerb mit anderen Kommunen bestehen zu können. Dafür brauchen wir den Lückenschluss der L 518 n. Daher ruft der Rat der Stadt Werne alle Betriebe sowie alle Bürgerinnen und Bürger auf, einen Beitrag zum Bau dieser Straße zu leisten. Betriebe aber auch Privatpersonen können dies durch direkte Spenden auf das Konto Nr. 328500 bei der Sparkasse Werne (BLZ 410 516 05) oder Nr. 550 002 00 bei der Volksbank Kamen-Werne (BLZ 443 613 42) tun. Für Betriebe ist dieses Sponsoring unabhängig vom direkt nachweisbaren wirtschaftlichen Vorteil nach dem Sponsoring-Erlass zu 100 % als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Jeder einzelne kann aber auch durch kleine Beiträge anderer Art ab Januar 2007 mitmachen: · durch Erwerb eines Loses bei der geplanten Lotterie · durch Kauf von Merchandising-Artikeln. Um diesen wichtigen Baustein zur Stadtentwicklung voranzubringen, braucht Werne alle, denen die Zukunft ihrer Stadt am Herzen liegt. Das Land hält seine Zusage nur aufrecht,
wenn die Vorfinanzierungskosten von der Wirtschaft und den Bürgern bezahlt
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