01.07.2022
In der ab dem 30.06.2022 gültigen Fassung
Rechtliche Regelung für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Die Verordnung ist gültig ab dem 30. Juni 2022. Sie wurde ohne Änderungen bis zum 28. Juli 2022 verlängert.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
vrwltngwrnd