25.05.2022
In der ab dem 26.05..2022 gültigen Fassung
Rechtliche Regelung für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Die Verordnung ist in der ab 26. Mai 2022 gültigen Fassung.
Hinweis: Diese Corona-Schutzverordnung wurde unverändert verlängert. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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