26.01.2023
In der ab dem 1. Februar 2023 gültigen Fassung
Rechtliche Regelung für das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Damit werden die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich reduziert.
Die Verordnung ist gültig ab dem 1. Februar 2023 (nur verlängert, keine inhaltlichen Änderungen)
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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