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Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Stockum

22.03.2022

Unterlagen können vom 28. März bis 6. Mai eingesehen werden

Aufstellung des Bebauungsplanes 57.4 – Feuerwehrgerätehaus Stockum – und 46. Flächennutzungsplanänderung
Hier: Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

In Werne-Stockum ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses nördlich der Werner Straße beabsichtigt. Der jetzige Standort befindet sich südlich der Werner Straße, ist räumlich begrenzt und aus einsatztaktischer sowie feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr zukunftsfähig. Zur Schaffung einer Nachnutzungsperspektive soll dieser in den Planungsprozess integriert werden, um die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Standortverlagerung sieht die Planung den Ausbau der Feldstraße vor sowie die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern nördlich des neuen Standortes des Feuerwehrgerätehauses. Zur Umsetzung der Planung wird der Bebauungsplan 57.4 – Feuerwehrgerätehaus Stockum – aufgestellt. Zudem erfolgt im Parallelverfahren die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 beschlossen, die Planentwürfe nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht), die Fachgutachten und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Diese Planunterlagen liegen

vom 28.03.2022 bis einschließlich 06.05.2022

während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Dezernat IV, Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung/Stadtplanung -, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Eingangsbereich des 1. OG, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Werne unter diesem Link sowie über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet einsehbar.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Werne, insbesondere schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder auf elektronischem Übertragungsweg (stadtplanung@werne.de) vorgebracht bzw. abgegeben werden (auch von Kindern und Jugendlichen). Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Alle Informationen zum Stadtwappen

Anschrift

Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne

Kontakt

Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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