09.10.2023
öffentliche Ausschreibung
Das Gebiet der Stadt Werne ist in zwei Schiedsamtbezirke unterteilt. Die Schiedsamtsgrenze verläuft über Münsterstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Kamener Straße.
Bezirk I - westlicher Bereich Bezirk II - östlicher Bereich
Die Schiedsamtsbezirke sind unter folgenden Voraussetzungen neu zu besetzen:
Gemäß § 2 Abs. 2 SchAG NRW kann Schiedsperson nicht sein, wer
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- unter Betreuung steht.
Gemäß § 2 Abs. 3 SchAG NRW soll Schiedsperson nicht sein, wer
- das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat,
- in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
- durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränk ist.
Gemäß § 2 Abs. 4 SchAG NRW soll nicht gewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Werne für 5 Jahre gewählt und vom Amtsgericht vereidigt. Sie werden unter anderem bei Nachbarschaftskonflikten und Beleidigungen tätig.
Wer Interesse hat Schiedsperson zu werden, schickt eine schriftliche Bewerbung unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie einen Lebenslaufs innerhalb eines Monats an die
Stadt Werne
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
oder an rdnngsmtwrnd
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Mertens, Tel. 71-700 oder Frau Jäger, Tel. 71-705, zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt/index.php
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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