Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

20. Februar 2023

Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl

• Die nächste Schöffenamtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
• Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich für die kommende Schöffenamtsperiode zu bewerben.
• Bewerbungen sind bis zum 11.04.2023 möglich!

Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter, die bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie sind - wie die Berufsrichterinnen/Berufsrichter - in ihrem Amt nur dem Gesetz verpflichtet und an keine Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen/Berufsrichtern über die Schuld oder die Unschuld der/des Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und - im Falle einer Verurteilung - die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, ein Freiheitsentzug oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist. Obwohl in der Praxis selten, können Schöffinnen/Schöffen beim Amtsgericht die/den vorsitzende/n Berufsrichterin/Berufsrichter überstimmen.