12. Februar 2024
Neue Regelungen für Osterfeuer
Um Tradition und ökologische Belange in Einklang zu bringen, hat der Rat der Stadt Werne am 28. September eine neue Verordnung beschlossen. Wir erklären, worauf BürgerInnen ab jetzt achten müssen.
Was ist ein Osterfeuer?
Osterfeuer sind im Rahmen einer öffentlichen für jedermann zugängigen Veranstaltung durchgeführte Brauchtumsfeuer. Sie dürfen ausdrücklich nicht zur Müllverbrennung privat im eigenen Garten durchgeführt werden.
Wer kann ein Osterfeuer veranstalten?
Osterfeuer können nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Verbänden sowie Siedler- und Nachbargemeinschaften ausgerichtet werden. Ein Osterfeuer bedarf nach Änderung der Verordnung einer Genehmigung und ist daher antragspflichtig.
Wie kann ich den Antrag stellen?
Das Abbrennen eines Osterfeuers ist bei der Stadt Werne spätestens zwei Wochen vorher vom Veranstalter schriftlich zu beantragen. Die Frist für ein Osterfeuer an Ostermontag (01. April) ist somit am 18. März 2024.
Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Den neuen Antrag finden Sie hier oder auf Anfrage bei Herrn Christian Neugebauer unter 02389/71-717.
Wann darf aufgeschichtet werden?
Das Brennmaterial darf zum Schutz von Kleintieren frühestens vier Wochen vor der Veranstaltung zusammengetragen werden, also ab dem 01. März 2024.
In den aufgeschichteten Osterfeuern fühlen sich Vögel, Kleinsäuger und Insekten besonders wohl. Damit diese Kleintiere nicht qualvoll ersticken oder verbrennen, ist das Material am Brenntag unbedingt umzuschichten.
Was sind die Hintergründe für die Änderungen?
Osterfeuer sind eine schöne Tradition, belasten aber auch die Umwelt mit Feinstaub. Außerdem können die Feuer außer Kontrolle geraten und potenziell Personen- und Sachschäden verursachen. Ziel der Änderung ist es, die Anzahl der Osterfeuer zu begrenzen und Veranstalter zu einer Zusammenlegung zu bewegen, um die Zusatzbelastung von Feinstaub so gering wie möglich zu halten. Außerdem wollen wir BürgerInnen dabei unterstützen, mögliche Schäden für Tiere, Pflanzen und die Umwelt sowie Brandgefahren zu minimieren.
Bei Fragen steht Christian Neugebauer vom Kommunalbetrieb der Stadt Werne zur Verfügung.
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