04. März 2024
Bürgerbeteiligung Lärmaktionsplanung
In diesem Jahr steht die 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für Werne an. Die Stadt Werne hat den Lärmaktionsplan in diesem Jahr erstmalig aufzustellen. Alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt seiner Aufstellung ist der Lärmaktionsplan zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung an den untersuchten Straßenabschnitten darstellt.
Gemäß der Definition der Umgebungslärmrichtlinie sind in Werne Straßenabschnitte der Autobahn A1, der B 54, der B 233 sowie der L 507 und der L 518 erfasst worden. Zum Lärmaktionsplan gehört die graphische Darstellung des von den o.g. Straßen ausgehenden Verkehrslärms und dessen Ausbreitung auf die benachbarten Wohngebäude. Grundlage für die ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung. Dabei werden die Lärmpegel während der Tageszeit (6:00 - 22:00 Uhr) und während der Nachtzeit (22:00 – 6:00 Uhr) nach den gesetzlichen Vorgaben rechnerisch ermittelt und in einer jeweiligen Lärmkarte dargestellt.
Bitte beachten Sie: Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Straßenverkehrslärm, welcher von den kartierten Straßenabschnitten ausgeht. Lärmbelästigungen durch andere Quellen sind nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Hinweise zu anderen Lärmquellen und an nicht kartierten Straßenabschnitten können im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht behandelt werden.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Bürger*innen sind eingeladen, Ihre Anmerkungen zur Lärmbelastung auf einer interaktiven Karte abzugeben.
Die Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 05.03.2024 bis einschließlich 03.04.2024.
Die öffentliche Beteiligung sowie weitere Informationen dazu stehen Ihnen
im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://beteiligung.nrw.de/portal/werne/beteiligung/themen/1006009 (Beteiligungsportal NRW)
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad- Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Lärmaktionsplanung informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweise:
Betroffene Haus- und Grundstückseigentümer entlang der Hauptverkehrsstraßen haben grundsätzlich die Möglichkeit, beim Straßenbaulastträger (Bund/ Land/ Kreis) eine Überprüfung der Lärmbelastung ihrer Privatgrundstücke durch den Straßenverkehr zu beantragen und so ggf. passive Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen bieten sich insbesondere für die Nachtruhe der Hauptbetroffenen an.
Neben der Anwendung des Instruments „Lärmaktionsplan“ ist es grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung der Stadt Werne, den Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauleitplanung und Verkehrsplanung.