30. Oktober 2024
Bürgerbeteiligung zur Surfwrld / Scncwave startet
BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange können die aktuellen Planentwürfe und Fachgutachten einsehen. Die Unterlagen zum Bebauungsplan 4 – Wassersport- und Forschungszentrum ehem. Zechengelände – und zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne sind ab dem 31. Oktober online verfügbar und liegen im Stadthaus aus. Noch bis zum 6. Dezember können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Es handelt sich dabei um die Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Die Stadt Werne plant die Umgestaltung des ehemaligen Zechengeländes im südlichen Stadtgebiet, um ein modernes Wassersportzentrum für den Surfsport zu errichten. Zusätzlich soll das Zentrum als Forschungsstandort für Wasser- und Wellenforschung genutzt werden. Die geplante Anlage wird westlich der Kamener Straße und südlich der Flöz-Zollverein-Straße entstehen. Zur optimalen Erschließung des Geländes wird die Haupteinfahrt von der Kamener Straße aus erfolgen. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, die Schienentrasse der zukünftigen Stadtbahnlinie näher an das Stadtzentrum heranzuführen.
Um diese Planungen umzusetzen, wird ein Bebauungsplan benötigt und der zugrundeliegende Flächennutzungsplan muss geändert werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 den Entwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans samt Begründung, Umweltbericht und weiteren Gutachten zur Veröffentlichung freigegeben. Darüber hinaus hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 08. Oktober 2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 4 gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB zu veröffentlichen.
So können Sie sich beteiligen
Die vollständigen Planunterlagen, inklusive aller relevanten umweltbezogenen Informationen, sind ab dem 31. Oktober 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 öffentlich zugänglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen online einsehen:
- Im Beteiligungsportal der Stadt Werne
- Über das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes NRW
- Zusätzlich liegen die Dokumente im Stadthaus Werne, Konrad-Adenauer-Platz 1, im Eingangsbereich des 1. Obergeschosses während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange sind eingeladen, ihre Stellungnahmen während der Beteiligungsfrist abzugeben. Stellungnahmen können online über die genannten Portale oder per E-Mail an stdtplnngwrnd eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche oder mündliche Abgabe zur Niederschrift möglich. Auch Kinder und Jugendliche sind dazu aufgerufen, sich aktiv zu beteiligen.
Hinweis: Verspätet eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung der Stadt Werne.