23. April 2025
Neue Regelungen für Passfotos ab dem 1. Mai
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente erlaubt.
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Mit der bundesweiten Neuregelung sollen Bildmanipulationen verhindert und der Prozess digitalisiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesinnenministeriums.
Die Stadt Werne wird vorerst kein eigenes Aufnahmesystem in Form eines Passbildautomaten anbieten.
Wer ab dem 01.05.2025 ein Ausweis beantragen will, muss daher vorher ein digitales Lichtbild durch ein registriertes Fotostudio aufnehmen lassen.
In Werne ist dies bei folgenden Fotostudios möglich:
- Photographie Susanne Kästner, Konrad-Adenauer-Straße 15
- Fotostudio Hövener, Flöz-Zollverein-Straße 16
Das Lichtbild wird vom Fotografen verschlüsselt in eine sichere Cloud übertragen. Das Fotostudio händigt einen QR-Code aus, der bei der Antragstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden muss. Das Bürgerbüro ruft dann das digitale Foto aus der Cloud ab und fügt es in den Ausweisantrag ein.
Wo Sie weitere zugelassene Fotostudios finden, können Sie im Internet auf folgender Seite erfahren:
In Ausnahmefällen wird ein mitgebrachtes Lichtbild in Papierform nur noch bis zum 31.07.2025 akzeptiert.