21. November 2025
Geflügelpest im Kreis Coesfeld

In einem Betrieb in Lüdinghausen (Kreis Coesfeld) wurde die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 20. November wird nun neben einer Schutzzone (Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb) auch eine Überwachungszone (Umkreis von zehn Kilometern) gebildet, die auch das Kreisgebiet Unna betreffen.
Um den Betrieb wird eine Anschluss-Schutzzone (früher „Anschluss-Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern auf dem Gebiet der Stadt Selm festgelegt. Außerdem wird eine Anschluss-Überwachungszone (früher „Anschluss-Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer auf den Gebieten der Städte Selm und Werne festgelegt. Die genauen Verläufe der Schutz- und Überwachungszone sind auch auf der Internetseite des Kreises Unna unter folgendem Link einsehbar: www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel. Die Regelungen sind gültig ab Freitag, 21. November.
Das Gebiet der Stadt Werne ist nur an einem kleineren äußeren Rand betroffen, in dem auch keine Haltung von Geflügel bekannt ist:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Kreises Unna: www.kreis-unna.de/gefluegelpest