02. Februar 2026
Anschreiben zur Biotonnenpflicht - Was muss ich tun?

Der Kommunalbetrieb informiert über das Schreiben vom 17.12.2025 über die Biotonnenpflicht und gibt mit Beispielen eine Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger.
Zum Ende des Jahres 2025 ist von Seiten des Kommunalbetriebs ein Schreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Eigentumswohnungen verschickt worden.
In diesem Schreiben weisen wir darauf hin, dass eine Rückmeldung seitens der Bürgerinnen und Bürger im Bezug auf die Gestellung einer Biotonne (Anschluss- und Benutzerzwang) noch nicht stattgefunden hat. Dieses Schreiben hängt mit einem Schreiben aus dem Jahr 2023 zusammen und hat nun in einigen Fällen für Verwirrung gesorgt.
Durch das Schreiben aus dem Jahr 2023 wurde der Eindruck erweckt, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Biotonne haben möchten und noch keine haben, automatisch eine Biotonne erhalten.
In der Umsetzung traf dies nur bedingt zu. Viele Bürgerinnen und Bürger, die davon ausgehen, dass sie automatisch eine Tonne erhalten, haben diese noch nicht erhalten. Gleichzeitig wurden sie nun dazu aufgerufen eine Tonne zu beantragen. Das wirkt natürlich paradox.
Was muss ich jetzt tun?
Um Fragen der Bürgerinnen und Bürger einfach zu klären finden Sie hier drei Beispiele, die das Vorgehen erläutern:
Sie haben bereits eine Biotonne erhalten?
Sie haben bereits einen Antrag auf Befreiung von der Biotonnenpflicht gestellt, aber noch keine Antwort erhalten?
Sie warten auf die Auslieferung bzw. weitere Informationen bzgl. der Auslieferung der Biotonne?
Wir bitten um Verständnis für unser Anschreiben vom 17.12.2025 und der damit zum Teil verbundenen Aufregung und hoffen, Ihnen mit dieser Handlungshilfe Klarheit gegeben zu haben.
Sollte dies nicht der Fall sein oder ist aus Ihrer Sicht der persönliche Kontakt wichtig, stehen wir Ihnen per Mail unter abfall@werne.de oder telefonisch unter 02389/71-666 (montags und mittwochs von 10 bis 12 Uhr, sowie dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr) gerne zur Verfügung.