30. Januar 2026
Geflügelpest in Hamm
Die Ende Dezember 2025 eingerichtete Überwachungszone aufgrund der ausgetretenen Geflügelpest in einem Betrieb in Hamm hat der Kreis Unna mit Wirkung zum 30.01.2026 aufgehoben
Die Ende Dezember 2025 eingerichtete Überwachungszone aufgrund der ausgetretenen Geflügelpest in einem Betrieb in Hamm hat der Kreis Unna mit Wirkung zum 30.01.2026 aufgehoben. Mit der nun erfolgten Aufhebung entfallen die bislang geltenden besonderen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen für Geflügelhaltungen in diesem Gebiet.
Wachsam bleiben
Die Veterinärbehörde des Kreises Unna appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Restriktionszonen Vorsicht und Achtsamkeit walten zu lassen. Die Geflügelpest ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.
In Deutschland ist bisher kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch wachsam sein: „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten den zuständigen Ordnungsämtern und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna und der Stadt Hamm unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner vom Veterinäramt. „Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder 0 23 03 27 15 39 ansprechbar. Außerdem sind alle Geflügelhalter verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse NRW zu melden.
Weitere Informationen
Landesamt Verbraucherschutz und Ernährung: www.lave.nrw.de