Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

18. August 2026

Fristen zum Führerscheinumtausch

Ausbildung Verwaltung

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht innerhalb einer gesetzten Frist zum Umtauschen.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht innerhalb einer gesetzten Frist zum Umtauschen.

Warum? Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Die neuen Scheckkartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.

Ob und bis wann Sie Ihren Führerschein tauschen müssen sehen Sie unten aufgeführt:

Sie haben einen Papierführerschein?

Das Umtauschverfahren mit Papierführerscheinen ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr:

Geburtsjahr Ablauf Umtauschfrist

Vor 1953 bis zum 19.01.2033

Ab 1953 ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen, der Führerscheinumtausch muss somit schnellstmöglich nachgeholt werden!

Sie haben einen Kartenführerschein?

Das Umtauschverfahren mit Kartenführerscheinen ist abhängig von dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum sehen Sie auf der Vorderseite unter dem Punkt 4a.

Ausstellungsjahr Ablauf Umtauschfrist

1999 - 2001 bis zum 19.01.2026
2002 - 2004 bis zum 19.01.2027
2005 - 2007 bis zum 19.01.2028
2008 bis zum 19.01.2029
2009 bis zum 19.01.2030
2010 bis zum 19.01.2031
2011 bis zum 19.01.2032
2012 - 18.01.2023 bis zum 19.01.2033

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19.01.2033 tauschen

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches ausgedrucktes Bild
  • Den aktuellen Führerschein
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Der Umtausch kostet 26,50 Euro und ggf. 5,50 Euro falls die postalische Zusendung gewünscht ist.

Wenn der Papier-Führerschein nicht vom Kreis Unna ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift jener Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.

Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch können Sie der Homepage des Kreises Unna entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungen bis zu 2-3 Monaten betragen kann. Wir bitten Sie rechtzeitig einen Termin für Ihren Umtausch zu buchen.

Für den Umtausch können Sie unter Online-Terminvereinbarung - Stadt Werne einen Termin vereinbaren oder dienstags ab 07:30 bis 15:30 eine Wartemarke ziehen.