11.11.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Planunterlagen sind einsehbar
Im Ortsteil Stockum wird aus Kapazitätsgründen die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses nördlich der Werner Straße beabsichtigt. Der jetzige Standort südlich der Werner Straße ist räumlich beengt und bietet keine Zukunftsperspektive mehr. Auf diesem Grund-stück soll eine Nachnutzungsperspektive geschaffen werden, indem Wohnbebauung ermöglicht wird. Der neue Standort des Feuerwehrgerätehauses befindet sich in räumlicher Nähe nördlich der Werner Straße und östlich der Feldstraße. Im Zuge der Standortverlagerung sieht die Planung vor, die Feldstraße auszubauen und nördlich des neuen Feuerwehrgerätehauses Einzel- und Doppelhäuser zu errichten. Zur Umsetzung der Planung wird der Bebauungsplan 57.4 aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert.
Damit die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet wird, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Stellung zu den Planungsinhalten zu nehmen.
Die Planunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicherstellungsgesetz i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB
vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021
im Internet hier einsehbar.
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1. OG, Abteilung Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Stadt Werne
Konrad-Adenauer-Platz 1
59368 Werne
Telefon: 02389 71-1
Telefax: 02389 71-323
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