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Blaues Bändchen für den Einkauf in Werne

08.12.2021

Bequemer Service zur 2G-Regel im Einzelhandel

Seit Samstag, 4. Dezember 2021, gilt im Einzelhandel in NRW die 2G-Regel. Zutritt zu den Geschäften erhalten somit auch in Werne nur Kundinnen und Kunden, die geimpft oder genesen sind. An den Ladentüren werden der jeweilige Nachweis und der Personalausweis kontrolliert.

Um das Einkaufen zu erleichtern und Zeit zu sparen, bieten zahlreiche Werner Händler, Dienstleister und Gastronomen ab sofort die Ausgabe von sogenannten „Kontrollbändchen“ an: Beim ersten Check in einem der teilnehmenden Geschäfte erhalten die Kundinnen und Kunden ein blaues Armbändchen, mit dem sie in Werne dann bequem weiter einkaufen können, ohne noch einmal kontrolliert zu werden.

„Andere Städte zeigen mit diesem System bereits erfolgreich, wie Shopping in der Vorweihnachtszeit einfacher gestaltet werden kann“, erklärt David Ruschenbaum, Veranstaltungsmanager bei Werne Marketing. „Wir freuen uns sehr, diesen Service jetzt gemeinsam mit dem Werner Einzelhandel und ‚Wir für Werne‘ umzusetzen.“

In den ersten Tagen werden „Sim-Jü-Bändchen“ ausgegeben, bis am Freitag die neuen Exemplare mit der Aufschrift „Einkaufen in Werne“ eintreffen. Alle teilnehmenden Geschäfte, Restaurants und Cafés sind unter www.werne.de/einkaufen zu finden. Wer sich an der Aktion beteiligen und zur Bändchen-Ausgabestelle werden möchte, schreibt bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Bändchen“ an stadtmarketing@werne.de. Die Lieferung erfolgt dann frei Haus.

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