20.05.2022
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft. In dem Programm werden Anreize geschaffen für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes NRW. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.
Bereits Ende letzten Jahres hat das Land NRW die finanzielle Wirtschaftsförderung deutlich ausgeweitet. Rund 1,3 Milliarden Euro stehen in Nordrhein-Westfalen nun für die Förderperiode 2022 bis 2027 zur Verfügung. Meist wird die Förderung als „verlorener Zuschuss“ ausgezahlt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wenn dabei Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden, erhalten Sie die Förderung für:
- die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
- den erstmaligen Erwerb oder die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase,
- die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Beratungen und Schulungen
- Markteinführungen innovativer Produkte.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Und hier der Link direkt zum Erlass:
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