20. Januar 2023
51. Änderung FNP der Stadt Werne - Bereich Hustebecke / Beteiligung gem. § 3 Absatz 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Werne plant die Entwicklung eines neuen Wohngebietes im Bereich südlich des Bellingholzes, nördlicher der Lünener Straße. Aufgrund des Überhangs an Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplans wird es vor dem Hintergrund des regionalplanerisch zugrunde gelegten Wohnbauflächenbedarfs in diesem Zusammenhang erforderlich, an anderer Stelle im Stadtgebiet im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen zurück zu nehmen. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 30.11.2021 die einleitenden Beschlüsse für die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne gefasst.
Ziel des Verfahrens ist es, die zur Zeit nördlich der Hustebecke, östlich der Heinrich-Moltke-Straße im FNP dargestellten Wohnbauflächen in Flächen für die Landwirtschaft zu ändern. Die Rücknahme der Wohnbauflächen muss in gleicher Größenordnung wie die angestrebte Wohnbaulandentwicklung erfolgen. Somit handelt es sich um eine ca. 7,1 ha große Fläche. Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Unterlagen zur 51. FNP-Änderung der Stadt Werne werden im Zeitraum
vom 30.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023
im Stadthaus der Stadt Werne während der Dienststunden im Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, Eingangsbereich des 1. OGs, ausgelegt. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Darüber hinaus werden die Unterlagen online bereitgestellt:
- Die Unterlagen zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werne sind über folgenden Link abrufbar:
https://www.o-sp.de/werne/plan?pid=66537
Im Rahmen dieser Beteiligung können Sie Ihre Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken oder Hinweisen per E-Mail stdtplnngwrnd oder postalisch an Stadt Werne, Abteilung IV.1 - Stadtentwicklung/Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne senden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.