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13. November 2025

61. Änderung des Flächennutzungsplans - Rücknahme Wohnbaufläche für Wohnquartier am Südring | hier: Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Übersichtsplan 61. FNP-Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für die 61. Änderung des FNPs der Stadt Werne - Rücknahme Wohnbaufläche für Wohnquartier am Südring

Die Stadt Werne plant die Entwicklung eines Wohnquartiers zwischen den Straßen „Südring“ und „An den 12 Bäumen“ auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Zusätzlich wird die 61. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, um den Zielen der Raumordnung und Landesplanung im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung gerecht zu werden. Nur mit der 61. FNP-Änderung kann auch eine Genehmigung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans – Wohnquartier am Südring – durch die Bezirksregierung Arnsberg in Aussicht gestellt werden.

Daher ist es Ziel des Verfahrens eine im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche nördlich der Lünener Straße, die auch im Regionalplan Ruhr außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche gelegen ist, in eine landwirtschaftliche Fläche zu ändern und somit die Realnutzung zu sichern.

Die Planungsunterlagen in Form des aktuellen Änderungsentwurfs zum Flächennutzungsplan und der Beschreibung der Ziele und Zwecke der Planung stehen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

17.11.2025 bis einschließlich 30.11.2025

im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne)

Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein- Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad- Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über das o.g. Beteiligungsportal der Stadt Werne oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen).

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.