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15. Juli 2025

Erneute Veröffentlichung der Planunterlagen des Bebauungsplanes 22 E – Sondergebiet Recycling- und Entwicklungswirtschaft gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Projekt Stadtentwicklung Werne

Erneute Veröffentlichung der Planunterlagen des Bebauungsplanes 22 E – Sondergebiet Recycling- und Entwicklungswirtschaft gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die am Standort Capeller Straße 147 planungsrechtlich gesicherten Flächenreserven der Firmengruppe RCS im Bebauungsplan 22n „Ronnenheide“ sind vollständig ausgeschöpft. Weitere Flächen stehen dem Unternehmen am derzeitigen Standort nicht zur Verfügung. Zur Sicherung und Entwicklung benötigt das Unternehmen die Bereitstellung zusätzlicher gewerblich nutzbarer Flächen. Diese sollen unmittelbar nördlich des bisherigen Standorts entwickelt werden. Das Plangebiet befindet sich ca. 3 km nordwestlich des Stadtkerns von Werne an der Capeller Straße, die das Plangebiet in einen größeren westlichen und einen kleineren östlichen Teilbereich trennt. Südlich wird der Geltungsbereich durch den Ronnenheideweg und nördlich durch den Felsbach begrenzt. Die östliche Abgrenzung bildet das Flurstück 544, die westliche Abgrenzung das Flurstück 13. Südlich des Ronnenheideweges befindet sich das bestehende Firmengelände der Unternehmensgruppe RCS.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung der Stadt Werne hat am 25.03.2025 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplans 22 E „Sondergebiet Recycling- und Entsorgungswirtschaft" gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit vom 01.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 stattgefunden hat, sind Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen, die zu einer Änderung bzw. Ergänzung der Planinhalte geführt haben.

Insgesamt haben sich folgende Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans bzw. seiner Festsetzungen ergeben:

- Anpassung der Geltungsbereichsgrenze im östlichen Teilbereich (Teilbereich 2) einschließlich der Anpassung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen um 5 Meter in Richtung Norden.
- Festsetzung von Leitungsrechten, die mit einer Anpassung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen einhergehen.
- Änderung der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet hinsichtlich Gewerbebetrieben, in denen Produkte überwiegend aus im Plangebiet recycelten Sekundärrohstoffen hergestellt werden, und die keiner Genehmigung gem. § 4 und § 6 BImSchG i.V.m. der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) bedürfen.


Der geänderte und ergänzte Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt Werne wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB, verkürzt, in der Zeit vom

16.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025

im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne)
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal https://www.bauleitplanung.nrw im Internet einsehbar.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zeitgleich durchgeführt.

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den veröffentlichten Planunterlagen kenntlich gemacht.
Nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird Gelegenheit zur Stellungnahme nur zu den markierten Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs und ihren möglichen Auswirkungen während der Veröffentlichungsfrist gegeben.
Stellungnahmen sollen online über die o.g. Beteiligungsportale oder per E-Mail an stadtplanung@werne.de abgeben werden.
Sie können bei Bedarf aber auf anderem Weg abgegeben werden, bsp. schriftlich bei der Stadt Werne Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne oder mündlich zur Niederschrift (auch von Kindern und Jugendlichen).
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.