26. Februar 2024
B-Plan 4E - Turnhalle Klöcknerstraße - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes 4E- Turnhalle Klöcknerstraße- der Stadt Werne
Die Stadt Werne plant aus Kapazitätsgründen die Erweiterung der Wiehagenschule an der Stockumer Straße. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten. Da der jetzige Standort der Wiehagenschule räumlich beengt ist, also keine über die Schulerweiterung hinausgehende Entwicklungsperspektiven bietet, und zudem die Pausenhofflächen nicht weiter dezimiert werden sollen, ist die Errichtung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Stellplätze auf einem nahegelegenen Standort nördlich der Klöcknerstraße geplant. Zur Realisierung des Planungsvorhabens wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung der Stadt Werne in seiner Sitzung am 05.09.2023 neben der Aufstellung des Bebauungsplanes 4 E – Turnhalle Klöcknerstraße – auch die Einleitung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
26.02.2024 bis einschließlich 26.03.2024
im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne)
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein- Westfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de im Internet einsehbar.
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad- Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes können während der vorgenannten Auslegungsfrist online über die o.g. Beteiligungsportale oder per Email an stdtplnngwrnd abgegeben werden, sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich (auch von Kindern und Jugendlichen).
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.