Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.werne.de veröffentlichte Website der Stadtverwaltung Werne.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
Teilweise können Videoinhalte von Menschen, die in ihrer Hör- oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht genutzt werden.
Bestimmte Inhalte werden von Nutzern, die farbenblind sind, wahrscheinlich nicht erkannt.
Der Kontrast von Texten ist auf manchen Seiten nicht ausreichend.
Einige wichtige Elemente der Webseite sind per Tastatur nicht erreichbar und nicht bedienbar.
Die Nutzer assistiver Technologien können das Angebot bzw. Inhalte der Webseite nicht leicht überblicken und nicht gezielt auf die Inhalte zugreifen, die von Interesse sind.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.08.2020 erstellt.
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben, wenn sie der Auffassung sind, unsere Website www.kbs.de benachteilige sie. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das nachfolgend verlinkte Formular.
Sprungmarken und Accesskeys
Sprungmarken im Rahmenlayout helfen bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Accesskey. Dank Accesskeys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss.
Weitere Informationen zu Accesskeys und die Verwendung in unterschiedlichen Browsern können auf der Webseite "Zugang für alle" der Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung nachgelesen werden.