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Märkte

Flohmarkt

Familienflohmarkt 2025

Beste Gelegenheiten zum Stöbern und Feilschen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen und Plätze der gesamten Werner Innenstadt zu einem großen Flohmarkt. Von 8 bis 16 Uhr haben Besucher:innen die Möglichkeit, wundervolle Schnäppchen zu ergattern.

Der Verkauf der Standplätze ist gestartet.

 Über den folgenden Link zum Ticketportal "Ticketpay" können Sie Standplätze online kaufen.

Button Flohmarkt Anmeldung
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Logo Flohmarkt
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Infos

  • Wann? Samstag, 7. Juni 2025
  • Uhrzeit? 8 bis 16 Uhr
  • Wo? Werner Innenstadt

Wichtige Info für Aussteller:innen beim Flohmarkt Werne 2025

Damit der Aufbau am 7. Juni reibungslos läuft, gibt es vier Zufahrtsregelungen – je nach gebuchter Zone.
Aufbauzeit: 06:00–07:45 Uhr
Zutritt nur mit gültigem Ticket (digital oder ausgedruckt)

Die vier Zufahrten im Überblick:
1. Zone A → Einfahrt: Roggenmarkt | Ausfahrt: Busbahnhof
2. Zonen B, C, D → Einfahrt: Am Neutor | Ausfahrt: Kino
3. Zone E → Ein-/Ausfahrt: Am Neutor
4. Zonen F, G, H, I → Einfahrt: Am Griesetorn | Ausfahrt: Salinenpark

Flohmarkt Werne 2025 Zufahrtsregelung Innenstadt
Flohmarkt Werne 2025 Zufahrtsregelung Innenstadt
1. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
1. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
2. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
2. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
3. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
3. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
4. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025
4. Zufahrtsregelung Flohmarkt 2025

Marktordnung

  1. Veranstalter
    Werne Marketing GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 1, 59368 Werne.
  2. Teilnehmer
    Der Flohmarkt richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbliche Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und kann ohne nähere Begründung eine Zulassung verweigern.
  3. Hausrecht
    Den Anweisungen des Veranstalters und der Marktmeister ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag zur Folge haben! Eine Gebührenerstattung erfolgt nicht.
  4. Auf- und Abbau
    Der Aufbau ist am Tag der Veranstaltung in der Zeit von 6:00 - 8:00 Uhr durchzuführen. Bis spätestens 8:00 Uhr sind alle Fahrzeuge und Anhänger aus der Veranstaltungsfläche zu entfernen. Sollten sich nach 8:00 Uhr Fahrzeuge auf dem
    Veranstaltungsgelände befinden, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt.
    Der Abbau darf nicht vor 16:00 Uhr, dem offiziellen Ende des Flohmarkts, erfolgen.
  5. Standzuteilung
    Die für den Flohmarkt freigegebenen Flächen können ab 6:00 Uhr bebaut werden. Die Standplätze werden vorab zugewiesen und per E-Mail mitgeteilt. Eventuelle Restplätze werden am Tag der Veranstaltung zugewiesen.
  6. Standgröße
    Die Gesamttiefe des Stands darf 3,00 Meter nicht überschreiten.
  7. Reinigung
    Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und der Müll mitzunehmen. Die Mülltonnen im Stadtgebiet dürfen nur zur Entsorgung herkömmlichen Mülls benutzt werden. Eine Entsorgung von Trödelwaren ist nicht zulässig. Bei einer nachweislichen Verschmutzung durch den Teilnehmer, wird eine Reinigungspauschale von 50,00 Euro erhoben.
  8. Verkaufs- und Zulassungsverbot
    Teilnehmer welche nach Aufbau des Standes als
    gewerbliche Aussteller identifiziert werden, wird der Warenverkauf auch nach einem Aufbau untersagt. Erstattung der Platzgebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Es gilt ein Verkaufs- und Ausstellverbot für Waffen, Tiere, Pornografie und NS-Artikel sowie zum Verzehr geeigneter Waren. Für Stände mit einem gastronomischen Angebot bedarf es im Vorfeld einer gesonderten Genehmigung des Veranstalters.
  9. Kindertrödel
    Jugendliche bis zum einschließlich 16. Lebensjahr trödeln auf einer Decke mit einem kinderspezifischen Angebot kostenlos.
  10. Rettungswege
    Beim Aufbau des Standes ist auf ein Rettungsweg zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mind. 3,50 Meter. Sofern diese nicht eingehalten werden kann, ist der Aufbau von Doppeltischen, Pavillion usw. untersagt Darüber hinaus dürfen nur die im Plan ausgewiesenen Flächen zum
    Standaufbau genutzt werden.
  11. Verkehr
    Fahrräder sind aus Sicherheitsgründen auf dem Gelände zu schieben. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates, Rollern oder anderen Sportgeräten / Fahrzeugen während der Veranstaltung ist untersagt! Hunde sind an einer Leine zu führen.
  12. Brandschutz
    Offenes Feuer am Stand ist untersagt.
  13. Standgebühr
    Die Standgebühr ist vorab zu zahlen. Sollte der Stand größer sein als in der Anmeldung angegeben, wird vor Ort durch die Marktmeister nachkassiert. Bei fehlender Zahlung und / oder fehlender Teilnahmebestätigung besteht kein Anspruch auf einen Standplatz.
  14. Haftungsausschluss
    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche durch Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Publikum oder Mitarbeiter des Veranstalters entstehen. Für Schäden die durch Diebstahl, Blitzschlag, Wassereinwirkung, Sturm, Feuer oder Explosion entstehen, übernimmt der Veranstalter ebenso keine Haftung. Der Standbetreiber haftet für jeden Personen und Sachschaden, der durch seinen Standaufbau oder sein Warensortiment entsteht. Der Aussteller stellt den Veranstalter ausdrücklich von allen Schadensersatzansprüchen frei. Schadensansprüche in jeglicher Form können aufgrund irrtümlicher Angaben ebenso nicht gegen den Veranstalter erhoben werden.
  15. Veranstaltungsausfall oder Abbruch
    Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung infolge höherer Gewalt, insbesondere widriger Witterungsverhältnisse, besteht kein Anspruch auf volle oder anteilige Rückerstattung des Standgeldes.

Infos und Kontakt:

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Veranstaltungsmanager