Der Werne-Gutschein ist während der jeweiligen Öffnungszeiten in der Tourist Information, in den Filialen der Sparkasse an der Lippe sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich:
Werne Marketing GmbH
Tourist-Information
Markt 19
59368 Werne
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Von April bis Oktober auch Samstag: 10:00 – 12:00 Uhr
Filialen der Sparkasse an der Lippe
Sparkasse an der Lippe
Markt 17 – 19
59368 Werne
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch: 08:30 – 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 08:30 – 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Sparkasse an der Lippe
Geschäftsstelle West
Windmühlenberg 19
59368 Werne
Sparkasse an der Lippe
Geschäftsstelle Stockum
Werner Str. 68
59368 Werne
Weitere Verkaufsstellen
Volksbank Kamen-Werne eG
Konrad-Adenauer-Straße 12 – 14
59368 Werne
Öffnungszeiten (durchgehend geöffnet):
Montag bis Freitag: 8:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 18:30 Uhr
Freitag: 8:30 – 14:00 Uhr
Intersport Sporthaus Werne
Konrad-Adenauer-Straße 2
59368 Werne
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 18:30 Uhr
Samstag: 09:30 – 16:00 Uhr
Bücher Beckmann
Magdalenenstr. 2 / Kirchhof 5
59368 Werne
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 18:30 Uhr
Samstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Ein vollständige Übersicht mit allen Einzelhändlern, Dienstleistern und Gastronomen aus Werne, die am neuen oder am alten Werne-Gutschein-System teilnehmen, finden Sie hier. Die Akzeptanzstellen des neuen Gutscheins finden sie außerdem unter dem folgenden Link.
Bei diesen Akzeptanzstellen können Sie die ab Februar 2021 ausgegebenen neuen Gutscheinkarten sowie die digitalen Gutscheine einlösen.
Sie möchten den alten Werne-Gutschein als Akzeptanzstelle annehmen? Wenden Sie sich dazu bitte an:
Werne Marketing GmbH
Britta Löchter
Markt 19
59368 Werne
Telefon: 02389 71203
E-Mail: b.loechter@werne.de
Für den neuen Werne-Gutschein registrieren Sie sich bitte unter dem folgenden Link.
Steuern sparen und lokale Wirtschaft fördern:
Werne-Gutschein für Arbeitnehmer
Wissen Sie, dass der beliebte Werne-Gutschein auch gut für Sie und Ihre Arbeitnehmer sein kann? Als Arbeitgeber können Sie Ihren Arbeitnehmern im Monat 50 € als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden. Der Werne-Gutschein stellt einen solchen Sachbezug dar, denn der Arbeitnehmer kann ihn nicht in Geld eintauschen. Er kann vielmehr in der Stadt zwischen vielen verschiedenen Waren und Dienstleistungen wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist (im Gegensatz zu früher) unschädlich.
Wichtig ist es zu vermerken, wann der Arbeitnehmer den Gutschein erhalten hat, denn dieses Datum entscheidet darüber, ob die monatliche Grenze von 50 € eingehalten ist. Darauf, wann Sie den Gutschein erwerben oder der Arbeitnehmer ihn einlöst, kommt es nicht an.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Beraterhaus: