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Genussfrühling

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Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass an einem Anschluss nur elektrische Geräte mit der jeweiligen maximalen Gesamtleistung (max. kW) betrieben können. Die elektrische Anlage muss in einem VDE-gerechten Zustand sein. Je nach Anschlussart kann eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben werden. Der Stromverbrauch ist in der oben genannten Pauschale enthalten.
  • Bitte beachten Sie, dass nur geprüfte Trinkwasserschläuche gemäß geltender Trinkwasserverordnung verwendet werden dürfen. Pro Wasseranschluss wird eine zusätzliche Kostenpauschale erhoben. Der Wasserverbrauch ist in der Standgebühr enthalten.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einen funktionsfähigen Feuerlöscher nach DIN EN 3 in der entsprechenden Brandklasse bzw. Löschmittel mitbringen müssen.
  • Mir ist bekannt, dass ich Kabel mit ausreichendem Querschnitt und zugelassene Trinkwasserschläuche bis zu einer Länge von max. 50 Metern (vom Stand bis zur nächsten Anschlussstelle) sowie evtl. benötigte Schlauchkupplungen selbst mitzubringen habe.

Wenn möglich, fügen Sie bitte der Bewerbung ein aussagekräftiges Foto des Standes bei!

Das Formular wird nur abgeschickt, wenn alle Pflichtfelder (*) angegeben sind.