Die Jagdgenossenschaft Werne verwaltet nach Maßgabe des geltenden Rechts unter eigener
Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der
jagdlichen Belange alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden
Jagdgenossen ergeben. Sie ist keine „Jägervereinigung“ sondern der Zusammenschluss von
Eigentümern von bejagbaren Grundflächen, die allein per Gesetz keine Jagdbezirke
(Eigenjagdbezirke) bilden können.
Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie besteht kraft Gesetzes, ohne
dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf und untersteht der Aufsicht des Kreises
Unna. In ihr sind alle Grundeigentümer der Gemeinde Werne vereint, die jeweils weniger als 75 ha
zusammenhängender Grundfläche besitzen und gemeinschaftlich über eine Fläche von mindestens
150 ha verfügen.
In Deutschland ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Da
die Mitgliedschaft an den Besitz von Grundeigentum gekoppelt ist und per Gesetz automatisch
erworben wird dauert die Mitgliedschaft an, solange der Eigentümer im Besitz der fraglichen Flächen
ist.
Die Jagdgenossenschaft Werne wird durch einen gewählten Jagdvorstand gerichtlich und
außergerichtlich vertreten. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der
Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der
Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Die Regelungen der Jagdgenossenschaft sind in einer
Satzung festgelegt.
Die Aufgaben der Jagdgenossenschaft Werne umfassen u.a.:
- Festlegung der Art der Jagdnutzung
- Durchführung von Verpachtungen
- Auswahl der Pächter
- Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen
- Flächenverwaltung der bejagbaren Grundstücksflächen
- Festlegung der Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung
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