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Ergänzungspflegschaft

Details

Die Vormundschaft umfasst die rechtlich Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Gesundheitsfürsorge

  • Recht auf Antragstellung

  • Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)

  • Religiöse Erziehung

  • Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf

Vermögenssorge:

  • Regelung der Erbangelegenheiten

Sofern Teile der Personensorge dem Jugendamt übertragen wurden, spricht man von einer Amtspflegschaft.

Begriffe im Kontext

Gesetzliche Vormundschaft, bestellte Vormundschaft, Amtsvormundschaft