Ergänzungspflegschaft
Details
Die Vormundschaft umfasst die rechtlich Vertretung von Minderjährigen. Sie gliedert sich in die Personen- und Vermögenssorge:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gesundheitsfürsorge
Recht auf Antragstellung
Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. Rente, Unterhalt, Jugendhilfe)
Religiöse Erziehung
Vertretung des Kindes beispielsweise in Kindergarten, Schule, Beruf
Vermögenssorge:
Regelung der Erbangelegenheiten
Sofern Teile der Personensorge dem Jugendamt übertragen wurden, spricht man von einer Amtspflegschaft.