An-, Ab- und Ummeldungen
Details
Anmeldung einer Wohnung
Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.
Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Sie können die Anmeldung auch Online unter folgendem Link durchführen: Einen neuen Wohnsitz anmelden
Ummeldung einer Wohnung
Auch wenn Sie innerhalb von Werne umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Bei Familien, die innerhalb Wernes umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Abmeldung einer Wohnung
Wenn Sie aus Werne wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Werne erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.
Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Werne zwingend erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Für die Abmeldung aus Werne ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die sich aus Werne abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Online-Dienste
Kosten
Die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung einer Wohnung sind gebührenfrei.
Für die eventuelle Adressänderung im Kraftfahrzeugschein fällt eine Gebühr in Höhe von 11 Euro an.
Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.
Hinweise
Unterlagen
Anmeldung einer Wohnung
Wohnungsgeberbescheinigung
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie aus einer Kommune zuziehen, die dem Kreis Unna angehört, und ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen.
Ummeldung einer Wohnung
Wohnungsgeberbescheinigung
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der zuziehenden Person(en)
Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes
Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen.)
Für die Ummeldung innerhalb Wernes ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Abmeldung einer Wohnung
Gültiger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass der wegziehenden Person(en)
Weiterführende Informationen
Bei einem Zuzug, Umzug oder Wegzug bitten wir Sie, daran zu denken, dass in den nachfolgenden genannten Fällen von Ihnen weitere Meldungen erfolgen müssen:
Sie besitzen einen Hund?
Bitte informieren Sie die Mitarbeiterin des Bürgerbüros, damit das Steueramt über Ihre neue Anschrift informiert werden kann.
Sie üben ein Gewerbe unter Ihrer Wohnanschrift aus?
Das Gewerbe müssen Sie bei der Gewerbeabteilung ebenfalls an-, ab- oder ummelden.
Sie haben ein Kind, das den Kindergarten besucht?
Bitte informieren Sie die die Jugendhilfeverwaltung über Ihre neue Anschrift, damit die Bescheide über Elternbeiträge korrekt zugestellt werden können.
Sie sind Grundstückseigentümer*in?
Bitte informieren Sie das Steueramt über Ihre neue Anschrift, damit die Bescheide über Grundbesitzangaben korrekt zugestellt werden können.