Reisepässe
Details
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Kosten
37,50 Euro (bis zum 24.Lebensjahr) für 6 Jahre gültig
70,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr) für 10 Jahre gültig
26,00 Euro vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Notfällen auszustellen, z.B. wenn der Expresspass zeitlich nicht mehr ausreicht! Hier gilt außerdem zu beachten, ob im Reiseland der vorläufige Reisepass anerkannt wird!)
Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.
Zusätzliche Gebüren können anfallen:
32,00 Euro für Express-Bestellung
22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.
Unterlagen
Aktueller Reisepass oder Personalausweis
1 neues digitales Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr)
Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
(nicht bei vorhandenem Personalausweis oder Pass erforderlich)Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuausstellung wegen Heirat
Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit Unterschrift
persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich
Bearbeitungsdauer
Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt fünf bis sechs Wochen. Sie erhalten umgehend eine Nachricht vom Bürgerbüro, sobald Ihr Pass dort zur Abholung bereit liegt.
Reisepass mit Expressbestellung: 3-4 Werktage, bei Antragstellung bis 12 Uhr eines Tages.
Vorläufiger Reisepass: Wird im Bürgerbüro gedruckt und sofort ausgehändigt
Weiterführende Informationen
In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.