Reisepässe
Details
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.