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Reisepässe

Details

Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.

Kosten

  • 37,50 Euro (bis zum 24.Lebensjahr) für 6 Jahre gültig

  • 70,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr) für 10 Jahre gültig

  • 26,00 Euro vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Notfällen auszustellen, z.B. wenn der Expresspass zeitlich nicht mehr ausreicht! Hier gilt außerdem zu beachten, ob im Reiseland der vorläufige Reisepass anerkannt wird!)

  • Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.

Zusätzliche Gebüren können anfallen:

  • 32,00 Euro für Express-Bestellung

  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

  • Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.

Unterlagen

  • Aktueller Reisepass oder Personalausweis

  • 1 neues digitales Passfoto (nicht älter als ein halbes Jahr)

  • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
    (nicht bei vorhandenem Personalausweis oder Pass erforderlich)

  • Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuausstellung wegen Heirat

  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit Unterschrift

  • persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich

Bearbeitungsdauer

  • Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt fünf bis sechs Wochen. Sie erhalten umgehend eine Nachricht vom Bürgerbüro, sobald Ihr Pass dort zur Abholung bereit liegt.

  • Reisepass mit Expressbestellung: 3-4 Werktage, bei Antragstellung bis 12 Uhr eines Tages.

  • Vorläufiger Reisepass: Wird im Bürgerbüro gedruckt und sofort ausgehändigt

Weiterführende Informationen

In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.