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Wohngeld

Details

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes

  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
    Eigentumswohnung.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind

  • Grundsätzlich Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

  • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI bzw. SGB XII)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIII), wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören