Wohngeld
Details
Wohngeld gibt es
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes
als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
Eigentumswohnung.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind
Grundsätzlich Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:
Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI bzw. SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIII), wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören
Online-Dienste
Kosten
Keine
Voraussetzungen
Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Gesamteinkommen des Haushalts.
Unterlagen
Wohngeldantrag
Mietvertrag, Mietbescheinigung, Kontoauszug zur Mietzahlung
bei Eigentum Darlehensverträge, Jahreskontoauszüge, Grundbesitzabgabenbescheid
Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld 1, Bescheid über Bürgergeld, Kontoauszug zum Unterhalt, Steuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung usw.)