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Baugenehmigung / Bauantrag

Details

Die Baugenehmigung ist der schriftliche Bescheid, dass ein Bauvorhaben dem geltenden öffentlichen Baurecht entspricht.

Die Geltungsdauer ist auf drei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Die Baugenehmigung kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Zu den baulichen Anlagen zählen auch zum Beispiel Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager-, Abstell- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze.

Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im normalen Baugenehmigungsverfahren erteilt, für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Die Beseitigung von baulichen Anlagen ist in der Regel anzeigepflichtig.

Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind, finden sie unter dem Punkt erforderliche Unterlagen.

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Begriffe im Kontext

Bauantrag, Landesbauordnung, Bauordnung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Baubeginn, Errichtung, teilweise Beseitigung, teilweiser Abbruch, genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Nutzungsänderung von Anlagen, Bauberatung, bauen, Bauarbeiten, LBO, Nutzungsänderung, Gebäude, Gebäudeteile