Wohnberechtigungsscheine
Details
Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Wohnungsgröße und der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur für jeweils ein Bundesland, der 'Werner' WBS, ausgestellt durch den Kreis Unna, gilt also für das Land Nordrhein-Westfalen. Unterschieden wird hierbei zwischen dem "gezielten" Wohnberechtigungsschein, den Sie beantragen, wenn die neue Wohnung im Stadtgebiet Werne liegt, und dem "allgemeinen" Wohnberechtigungsschein, der Ihnen den Bezug einer Wohnung innerhalb Nordrhein-Westfalens ermöglicht.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist vom Mieter auszufüllen und zu unterschreiben. Weiterhin ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung nachzuweisen und in einem entsprechenden Vordruck einzutragen und zu unterschreiben.
Zusätzlich muss der neue Vermieter noch eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist vom Mieter auszufüllen und zu unterschreiben. Weiterhin ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung nachzuweisen und in einem entsprechenden Vordruck einzutragen und zu unterschreiben.