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Urkundenanforderung Standesamt

Details

Allerdings nur, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung oder Sterbefall) auch tatsächlich im Werner Stadtgebiet ereignet hat.
Es besteht auch die Möglichkeit, mehrsprachige Urkunden auszustellen.

Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen (also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und entfernte Verwandte) haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Das rechtliche Interesse ist nachzuweisen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Die gewünschten Urkunden können schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache bestellt werden (siehe Ausstellung von Urkunden).