Führerscheinumtausch
Details
Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.
Kosten
Führerscheinumtausch: 25,30 €
Erstantrag Führerschein Klasse A 1, A oder B: 44,70 €
Erweiterung auf Klasse B oder BE: 43,90 €
Erstantrag Führerschein Klasse M, L oder T: 43,90 €
Erweiterung auf Klasse A, A 1: 43,40 Euro
Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis: 43,90 €
Ersterteilung Fahrgastbeförderung: 43,90 Euro
Umschreibung aus einem EU-Staat: 35,00 €
Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, ohne Prüfung): 35,00 €
Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, mit Prüfung, FE > 2 J.): 35,80 €
Umschreibung FE (Anl. 11 FeV, mit Prüfung, FE < 2 J.): 43,40 €
Umschreibung FE "Drittstaaten" (FE älter als 2 Jahre): 42,60 €
Umschreibung FE "Drittstaaten" (FE keine 2 J. alt): 43,40 €
Fahren ab 17 (1 Begleiter): 62,40 €
Fahren ab 17 (2 Begleiter): 72,40 €
Fahren ab 17 (3 Begleiter): 82,40 €
Fahren ab 17 (4 Begleiter): 92,40 €
Wir bevorzugen Kartenzahlung. Bitte zahlen Sie bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro gerne bargeldlos.
Unterlagen
Ihren bisherigen Führerschein
Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Unna ausgestellt wurde
Personalausweis/Reisepass
Weiterführende Informationen
Der neue Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei zugesandt, daher muss ihr alter Führerschein schon bei der Beantragung ungültig gemacht werden. Sie bekommen für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung mit.
Achtung: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!
Bei Verlust Ihres Führerscheines, der Bearbeitung und Ausstellung der Führerscheine wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna.
Öffnungszeiten des Kreises Unna
Montag bis Freitag: 08.00–12.00 Uhr
Montag und Mittwoch: 13.30–15.30 Uhr