Ausstellung von Urkunden
Details
Wer kann eine Urkunde beantragen?
Da die Personenstandsregister und die daraus ausgestellten Urkunden sehr persönliche Daten enthalten, werden deren Inhalt nicht jeder Person mitgeteilt. Urkunden oder Auskünfte können nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte - sind nur dann berechtigt, wenn sie ein "rechtliches Interesse" glaubhaft machen können oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie sich für den Datenschutz mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Antragsberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Welche Urkunde gibt es?
Es gibt eine Vielzahl von Arten der Urkunden, aber wann braucht man welche Urkunde? Und wo liegt zum Beispiel der Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einer Abschrift aus dem Geburtsregister?
Hier finden Sie eine Auflistung:
Geburtsurkunde: Sie enthält sämtliche Vornamen und den aktuellen Familiennamen (einschließlich etwaiger Änderungen), das Geschlecht und die Eltern (bei erfolgter Adoption die Adoptiveltern) sowie Tag und Ort der Geburt. Sie ist die am häufigsten benötigte Personenstandsurkunde.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Urkunde. So sind sämtliche Folgebeurkundungen und Hinweise zu dem Geburtseintrag enthalten. Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung beantragen Sie bitte immer eine beglaubigte Abschrift.
Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde: Sie enthält sämtliche Daten der Eheleute/Lebenspartner (einschließlich etwaiger Änderungen) sowie Tag und Ort der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister: Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (z. B. Registernummern oder Auflösungsvermerke der Ehe/Lebenspartnerschaft). Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragen Sie bitte immer eine beglaubigte Abschrift.
Sterbeurkunde: Sie enthält Vor- und Familiennamen der verstorbenen Person, Sterbetag und -ort, Geburtstag und -ort, Wohnort und Angaben über den Familienstand.
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: Die beglaubigte Abschrift enthält mehr Daten als eine daraus gefertigte Sterbeurkunde (z. B. erscheinen auch Beruf und Wohnanschrift der verstorbenen Person).
Jede dieser Urkunden kann auch in internationaler Form ausgestellt werden, z. B. zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde in Deutschland. Ob diese Urkunde dort anerkannt wird, kann Ihnen die jeweils zuständige Behörde mitteilen