Gewerbean-, -ab- und -ummeldung
Details
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) gleichzeitig anzeigen. Das gilt auch, wenn
der Betrieb verlegt wird
der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt wird
der Betrieb aufgegeben wird
sich der Name des/der Gewerbetreibenden ändert.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
das zuständige Finanzamt
die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
die jeweilige Berufsgenossenschaft
das staatliche Amt für Arbeitsschutz
LDS NRW
Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt. Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren Sie in der Gewerbemeldestelle.