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Gewerbean-, -ab- und -ummeldung

Details

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies beim Gewerbeamt (Ordnungsamt) gleichzeitig anzeigen. Das gilt auch, wenn

  • der Betrieb verlegt wird

  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt wird

  • der Betrieb aufgegeben wird

  • sich der Name des/der Gewerbetreibenden ändert.

Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:

  • das zuständige Finanzamt

  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer

  • die jeweilige Berufsgenossenschaft

  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz

  • LDS NRW

Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt. Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren Sie in der Gewerbemeldestelle.