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Bauleitplanung

Details

Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Es wird dabei unterschieden in

  • Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Stadt gemäß der §§ 5 - 7 BauGB. Die beabsichtigte Bodennutzung ist hier nur flächenhaft dargestellt, so dass sich aus dem FNP kein Baurecht ableiten lässt.
    Der Flächennutzungsplan der Stadt Werne hat den Maßstab 1 : 15.000.

  • Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB. Ein Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan und dem städtebaulichen Konzept entwickelt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne der Stadt Werne haben in der Regel den Maßstab 1 : 1.000.

Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

Kosten

Mit der Beteiligung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens sind keine Kosten für den Bürger verbunden.

Fristen

Es sind die Fristen des jeweiligen Beteiligungsschrittes zu beachten. Der Beteiligungszeitraum wird im Amtsblatt der Stadt Werne, in der Lokalpresse und auf der Homepage veröffentlicht. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen ist auch über den Link nach Auswahl des entsprechenden Verfahrens einsehbar. 

Nicht fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB im Rahmen der Abwägung unberücksichtigt bleiben. 

Rechtsbehelf

§ 47 VwGO (Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan)