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Schwerbehindertenausweis

Details

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Unna nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.

  • Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses oder über den Link zum Kreis Unna zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung). Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Unna gesandt werden.

  • Sie können bei uns im Bürgerbüro Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann die Verlängerung (in der Regel für weitere 5 Jahre) sofort in Ihrem Beisein vorgenommen werden. Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei,
    können wir für Sie beim Kreis Unna aufgrund Ihres Verlängerungsantrages einen neuen Ausweis beantragen. Dafür wird wieder ein neues Lichtbild benötigt.

  • Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Unna auf Ihrem Ausweis einträgt (z. B. RF, G, H usw.),
    können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleich)