Abgeschlossenheitsbescheinigung
Details
Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes mit geprüften Bauzeichnungen.
Rechtliche Grundlagen:
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 49)
Wohnungseigentumsgesetz - WEG - (§ 7 Abs. 1 und § 32 Abs. 2 WEG)