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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Wohnungseigentum kann nur gebildet werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Daher benötigen Sie für die Grundbucheintragung eine Bescheinigung des Bauordnungsamtes mit geprüften Bauzeichnungen.

Rechtliche Grundlagen:

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW - (§ 49) 

  • Wohnungseigentumsgesetz - WEG - (§ 7 Abs. 1 und § 32 Abs. 2 WEG)

Begriffe im Kontext

Wohneigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Teileigentum, Aufteilung Wohnhaus, Abgeschlossene Wohneinheit, Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilung eines Gebäudes, Aufteilungsplan, Gebäudeteil, Grundbuch, Grundstück aufteilen, Grundstück teilen, Mehrfamilienhaus aufteilen, Miteigentum, Miteigentumsanteil, Sondereigentumsrecht, Übertragung einer Wohnung, Verkauf von Wohnungen, Wohneinheit, Wohnungseigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, Dauerwohnrecht