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Bewohnerparkausweis

Details

In einigen Straßen im Stadtgebiet ist für das Parken auf den Plätzen der Bewohnerparkzonen (siehe Liste) ein Bewohnerparkausweis erforderlich. Um diesen zu erhalten,

  • müssen Sie in dieser Straße wohnhaft gemeldet sein.

  • muss ein PKW auf Ihren Namen angemeldet sein.

Zur Beantragung bringen Sie bitte den KFZ-Schein und Ihren Personalausweis mit. Der Bewohnerparkausweis ist vom Tag der Antragstellung an für ein Jahr gültig und wird Ihnen sofort ausgehändigt. Die Gebühr in Höhe von 30,00 Euro können Sie bar oder mit Ihrer ec-Karte bezahlen.

Beethovenstraße
Bült: 26 bis 42 (nur gerade Zahlen)
Händelweg
Hartenkerl
Joseph-Haydn-Straße
Kleine Burgstraße
Mozartstraße
Ostmauer
Schulstraße
Schumannweg
Steinstaße: 35, 39
Südmauer: 27, 29, 31, 33, 35, 41, 50, 54, 56

  • Durch diese Sonderparkberechtigung entsteht kein Anspruch auf einen Stellplatz.

  • Sie berechtigt nicht zum Halten oder Parken, wo dieses nach § 12 StVO unzulässig ist.

  • Fällt eine der o.g. Voraussetzungen weg, ist der Parkausweis bei der Genehmigungsbehörde abzugeben oder neu zu beantragen.

  • Eine Verlängerung der Sonderparkberechtigung ist rechtzeitig zu beantragen.

  • Während des Parkens ist der Parkausweis gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen!