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Fischereischein

Details

Wer angeln oder fischen möchte, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fünf-Jahres- oder Jahres-Fischereischein darf nur Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.

Die Jahres- und Jugendfischereischeine sind nur bis Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt werden.

Bei Verlust des Fischereischeins stellt das Bürgerbüro einen Ersatzfischereischein aus.
Die Fischereiprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat.