Allgemeine Gefahrenabwehr
Details
Einschreiten der Stadt Werne als örtliche Ordnungsbehörde bei Vorliegen einer Gefahr für
• die öffentliche Sicherheit
(Rechtsgüterschutz in Bezug auf Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit und Eigentum)
• die öffentliche Ordnung
(Schutz von Wertvorstellungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben von grundlegender Bedeutung sind)
Rechtliche Grundlagen
Ordnungsbehördengesetz NW, soweit keine spezialgesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.