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Anmeldeverfahren Grundschule

Details

Wann wird mein Kind schulpflichtig?
Kinder, die bis einschließlich 30. September sechs Jahre alt werden, werden am
1. August desselben Jahres schulpflichtig.

Geburtszeitraum                                           Einschulung im Schuljahr

01.10.2018 bis 30.09.2019 Schuljahr 2025/2026

01.10.2019 bis 30.09.2020 Schuljahr 2026/2027

01.10.2020 bis 30.09.2021 Schuljahr 2027/2028

01.10.2021 bis 30.09.2022 Schuljahr 2028/2029

01.10.2022 bis 30.09.2023 Schuljahr 2029/2030

01.10.2023 bis 30.09.2024 Schuljahr 2030/2031

01.10.2024 bis 30.09.2025 Schuljahr 2031/2032


Anmeldungen zur Grundschule
Die Erziehungsberechtigten erhalten von der Schulverwaltung der Stadt Werne im Spätsommer im Jahr vor der Einschulung ein Informationsschreiben und Anmeldeformular für die Grundschulen in Werne.
Gemäß dem Schulgesetz können die Erziehungsberechtigten ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Es besteht ein Anspruch auf die Aufnahme ihres Kindes in die Grundschule, die dem Wohnort am nächsten liegt, sofern ausreichende Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Die Aufnahmekapazität einer Grundschule ist in der Regel durch ihre festgelegte Zügigkeit begrenzt.

Erziehungsberechtigte, die ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anmelden, müssen

  • bei der Anmeldung eine weitere Grundschule als Zweitwunsch benennen,

  • entstehende Fahrkosten selbst übernehmen, da diese (bei einem Fußweg von mehr als 2 km) nur bis zur wohnortnächsten Schule übernommen werden.

Die Stadt Werne verfügt über drei Grundschulen: Kardinal-von-Galen-Schule , Uhlandschule und Wiehagenschule.

Alle Grundschulen in Werne sind Offene Ganztagsschulen und bieten darüber hinaus zusätzliche Betreuungsangebote an. Nähere Informationen erhalten Sie über die Website der jeweiligen Grundschule.

Voraussetzungen

Aufnahme in die Grundschule
Die angemeldeten Kinder werden von der jeweiligen Grundschule zur Feststellung der Schulfähigkeit eingeladen.
Die schulärztliche Untersuchung erfolgt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beim Gesundheitsamt des Kreises Unna und ist in der Regel bis Mai abgeschlossen. Die Terminvergabe erfolgt über die Kindertagesstätte, die ihr Kind besucht. Sollte ein Kind keine Kindertagesstätte besuchen, wird es persönlich zur Untersuchung eingeladen.

Nach Abschluss des Schulfähigkeitstests der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten eine vorläufige Aufnahmebestätigung. Erst nach dem Abschluss der schulärztlichen Untersuchung des Kreises Unna wird über die endgültige Aufnahme des Kindes entschieden.

Unterlagen

Weiterführende Informationen

Vorzeitige Einschulung
Eine vorzeitige Einschulung ist grundsätzlich möglich. Sofern Sie dies wünschen, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung der Stadt Werne oder direkt an die Grundschule Ihrer Wahl, damit Sie die Elterninformationen erhalten.

Die Entscheidung über die Zurückstellung oder die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.