Archivalien-Bestände
Details
Einsichtnahme
• Zur Einsichtnahme in die Akten des Stadtarchivs Werne muss ein Benutzungssantrag gestellt werden.
• Die Bestände des Stadtarchivs können persönlich zu den Öffnungszeiten im Benutzungsraum des Stadtarchivs eingesehen werden. Zur Bestellung von Akten muss ein Bestellschein ausgefüllt werden.
• Anträge für Auskünfte aus den Akten und Unterlagen des Archivs können im Rahmen von Amtshilfe schriftlich gestellt werden.
• Eine Anmeldung zur Einsichtnahme in Akten vorab ist empfehlenswert, da es bei der Aushebung von Akten aus dem Magazin zu Verzögerungen kommen kann.
• Die Nutzung des Archivgutes unterliegt § 6 und §7, ArchivG NW
Bestände
• Die Übersicht der im Stadtarchiv Werne vorhandenen Bestände kann über den am Ende aufgeführten Link Stadtarchiv Werne entnommen werden. Eine analoge Übersicht, Ausdruck, befindet sich im Nutzungsraum des Stadtarchivs Werne.
• Den sogenannten Findbücher im Internet können folgende Informationen entnommen werden: eine Systematik, in Anlehnung an die federführende Dienststelle, der Aktentitel, die Laufzeit der Akte, Einträge zum Inhalt der Akte, Hinweise auf zusätzliche inhaltliche Besonderheiten sowie Bemerkungen zur Akte.
• Ein Findbuch des “historischen Stadtarchivs Werne”, Manuskriptdruck, Werne 1989, 2. Auflage, gibt ebenfalls Auskunft über die Bestände im Stadtarchiv Werne.
Besonderheiten
Die Archiv-Bestände sind zum größten Teil noch in Bearbeitung. Derzeit gibt weder die gedruckte Version der Übersicht über die Bestände aus dem Jahr 1989 noch das im Internet veröffentlichte Findbuch vollständig Auskunft über die im Stadtarchiv Werne vorhandenen Akten.
Im Internet werden keine Aktentitel mit Sperrvermerk veröffentlicht. Im Falle von Recherchen nach Akten die schützenswerte Betreffe enthalten, sind die Anfragen direkt an das Archiv zu richten.
Gebühren und Nutzung
• Die persönliche Einsichtnahme ist gebührenfrei.
• Es besteht die Möglichkeit, aus den Akten mit einer Kamera in Rücksprache mit dem Stadtarchiv Fotografien/Scans anzufertigen. Die Ablichtung zu privaten Zwecken ist gebührenfrei.
• Die Nutzung des Archivgutes zu gewerblichen Zwecken ist gebührenpflichtig.
• Bei Nutzung des Archivgutes zu privaten oder gewerblichen Zwecken ist das UrhG zu beachten.