Asylbewerberleistungen
Details
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Personenkreis
Asylbewerber im laufenden Asylverfahren
Asylbewerber mit Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens, die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können
Personen mit Aufenthaltsbefugnis, bzw. Aufenthaltserlaubnis, aus humanitären Gründen
Voraussetzungen für den Leistungsbezug
Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Wohnsitznahme ist auf die Stadt Werne beschränkt oder
Zuweisung nach Werne durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Asylverfahrens
Ggf. vorhandenes Vermögen ist aufgebraucht, bevor die Hilfe einsetzt
Leistungsumfang
Maßgebender Regelsatz
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
Krankenhilfe bei akuten Erkrankungen
Leistungen für einmalige Bedarfe, z. B. Schwangerschaftsausstattung
Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Schulbedarf
Sie benötigen die folgenden Unterlagen
Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (wird bei der persönlichen Vorsprache ausgehändigt)
Ausweisersatz, wenn vorhanden (Ankunftsnachweis, BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis)
Kontoauszüge der letzten drei Monate, sofern ein Konto vorhanden ist
Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Wertpapiere, Bargeld, Lebensversicherungen)
Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhalt)
Ggf. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte (z.B. Meldebescheinigung)
Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin klären.