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Asylbewerberleistungen

Details

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Personenkreis

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren

  • Asylbewerber mit Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens, die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können

  • Personen mit Aufenthaltsbefugnis, bzw. Aufenthaltserlaubnis, aus humanitären Gründen

Voraussetzungen für den Leistungsbezug

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • Wohnsitznahme ist auf die Stadt Werne beschränkt oder

  • Zuweisung nach Werne durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Asylverfahrens

  • Ggf. vorhandenes Vermögen ist aufgebraucht, bevor die Hilfe einsetzt

Leistungsumfang

  • Maßgebender Regelsatz

  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Krankenhilfe bei akuten Erkrankungen

  • Leistungen für einmalige Bedarfe, z. B. Schwangerschaftsausstattung

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Schulbedarf

Sie benötigen die folgenden Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (wird bei der persönlichen Vorsprache ausgehändigt)

  • Ausweisersatz, wenn vorhanden (Ankunftsnachweis, BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis)

  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, sofern ein Konto vorhanden ist

  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Wertpapiere, Bargeld, Lebensversicherungen)

  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhalt)

  • Ggf. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte (z.B. Meldebescheinigung)

Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin klären.