Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

Aussiedlerangelegenheiten

Details

Aussiedler und Spätaussiedler sind Personen mit deutschen Wurzeln, die aus den Staaten in Ost- und Südosteuropa, in die ihre Vorfahren ausgewandert waren, in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um dort zu leben.

Wer im Rahmen des Aufnahmeverfahrens als deutscher Volkszugehöriger nach Deutschland einreist, erwirbt zunächst den Status „Statusdeutscher“ und anschließend nach Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Familienangehörige des Spätaussiedlers können in den Aufnahmebescheid aufgenommen werden (Ehegatte, Kind, Enkel, Urenkel etc.). Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung für die Teilnahme am Spätaussiedleraufnahmeverfahren.

Für Spätaussiedlerbescheinigungen ist seit dem 1.1.2005 das Bundesverwaltungsamt zuständig:

Bundesverwaltungsamt
Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland

Spätaussiedler, die nach Deutschland kommen, werden auf die Bundesländer verteilt. Seit dem 31.12.2009 besteht für sie aber keine Wohnsitzauflage mehr.

In Deutschland haben Spätaussiedler und ihre Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs.