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Bekämpfung schädlicher Umwelteinwirkungen

Details

Umfasst Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Bekämpfung von Boden- und Wasserverunreinigung.

  • Lärm durch Verhalten von Personen, Betrieb von Fahrzeugen und Anlagen bei Tierhaltung
    umfasst auch den Schutz der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr
    Vermeidung von Baulärm in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr
    Regelung des Betriebs motorbetriebener Rasenmäher

  • Luftverunreinigung u. a. durch Betrieb von Motoren und Anlagen, Verbrennungsvorgänge durch Öfen/Kamine, beim Grillen, durch Tierhaltung
    bei Beeinträchtigung oberirdischer Gewässer und des Grundwassers durch Öle, Säuren, Laugen, Gifte, Jauche und andere organische Flüssigkeiten werden Abwehrmaßnahmen getroffen

Rechtliche Grundlagen

Landes-Immissionsschutzgesetz, Öl- und Giftalarmplan der Stadt Werne, Rasenmäherlärm-Verordnung, VV zum Baulärmgesetz