Bekämpfung schädlicher Umwelteinwirkungen
Details
Umfasst Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Bekämpfung von Boden- und Wasserverunreinigung.
Lärm durch Verhalten von Personen, Betrieb von Fahrzeugen und Anlagen bei Tierhaltung
umfasst auch den Schutz der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr
Vermeidung von Baulärm in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr
Regelung des Betriebs motorbetriebener RasenmäherLuftverunreinigung u. a. durch Betrieb von Motoren und Anlagen, Verbrennungsvorgänge durch Öfen/Kamine, beim Grillen, durch Tierhaltung
bei Beeinträchtigung oberirdischer Gewässer und des Grundwassers durch Öle, Säuren, Laugen, Gifte, Jauche und andere organische Flüssigkeiten werden Abwehrmaßnahmen getroffen
Rechtliche Grundlagen
Landes-Immissionsschutzgesetz, Öl- und Giftalarmplan der Stadt Werne, Rasenmäherlärm-Verordnung, VV zum Baulärmgesetz