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Bildung und Teilhabe

Details

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ihre Eltern / Erziehungsberechtigten oder sie selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Wohngeld, Kinderzuschlag (KiZ) zuzüglich zum Kindergeld, Asylbewerberleistungen.

Antragstellung/Geltendmachung

Bei den Ansprechpartnern der Stadt Werne erhalten Sie die erforderlichen Formulare. Anträge, Nachweise und sonstige erforderliche Unterlagen nehmen wir gerne entgegen. Die Bearbeitung und Entscheidung über die Gewährung der Leistungen erfolgt bei der Kreisverwaltung Unna. Auf der Internetseite des Kreis Unna sind die Formulare in eingestellt und dort erhalten Sie auch weitergehende Informationen. 
Den Link zu der Internetseite finden Sie unter dem Menüpunkt "Details".