Dauerparkausweis der Stadt Werne
Details
Ab dem 1. Februar 2013 stellt die Stadt Werne auf den Parkplätzen
"Am Hagen (Hallenbad)/Kurt-Schumacher-Platz"
(gesondert ausgewiesene Parkflächen)
und ab dem 1. März 2015 auf dem Parkplatz
"Heckhof" (gesondert ausgewiesene Parkflächen)
eine begrenzte Anzahl von Dauerparkplätzen zur Verfügung, die nur mit Dauerparkausweisen genutzt werden dürfen.
Nähere Infos zum Erwerb entnehmen Sie bitte dem Antrag. Weitere Erläuterungen und auch zu der Gebührenordnung kann dem Ortsrecht „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ unter Gliederungsnummer III/20 entnommen werden. Hier finden Sie das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung.