Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, OpenStreet Map, Matomo), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.

Fachdienst Eingliederungshilfe

Details

Die Eingliederungshilfe ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem Schuleintrittsalter, deren seelische Gesundheit mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und von einer Teilhabebeeinträchtigung betroffen oder bedroht sind.

Eingliederungshilfe soll jungen Menschen eine angemessene Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und mögliche Folgen der Beeinträchtigung mildern. Sie kann in ambulanter oder stationärer Form erbracht werden, zb. als Schulbegleitung, LRS-Therapie, Autismustherapie oder Unterbringung in einer therapeutischen Wohngruppe.

Die Erziehungsberechtigten, bzw ab dem 15. Lebensjahr auch die Jugendlichen selbst, können einen Antrag beim Jugendamt stellen.